Rechtsprechung
   VGH Bayern, 20.07.2011 - 22 ZB 10.1135   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,21247
VGH Bayern, 20.07.2011 - 22 ZB 10.1135 (https://dejure.org/2011,21247)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.07.2011 - 22 ZB 10.1135 (https://dejure.org/2011,21247)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Juli 2011 - 22 ZB 10.1135 (https://dejure.org/2011,21247)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,21247) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zulassung zu einer Dult; Bewerberauswahl bei konkurrierenden Bewerbern mit ähnlichem Angebot; Zeitpunkt der Mitteilung der Absage an einen Bewerber; Verfahrensermessen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewerberauswahl bei konkurrierenden Bewerbern mit ähnlichem Angebot i.R.d. Zulassung zu einem Kirchenfest; Zeitpunkt der Mitteilung der Absage an einen Bewerber i.R.d. Zulassung zu einem Kirchenfest

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewerberauswahl bei konkurrierenden Bewerbern mit ähnlichem Angebot i.R.d. Zulassung zu einem Kirchenfest; Zeitpunkt der Mitteilung der Absage an einen Bewerber i.R.d. Zulassung zu einem Kirchenfest

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BayVBl 2012, 118
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2011 - 22 ZB 10.1135
    Ernstliche Zweifel im Sinn dieser Vorschrift, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (ständige Rechtsprechung des BVerfG, vgl. zuletzt BVerfG vom 20.12.2010 NVwZ 2011, 546/547) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG vom 10.3.2004 DVBl 2004, 838/839).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2011 - 22 ZB 10.1135
    Ernstliche Zweifel im Sinn dieser Vorschrift, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (ständige Rechtsprechung des BVerfG, vgl. zuletzt BVerfG vom 20.12.2010 NVwZ 2011, 546/547) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG vom 10.3.2004 DVBl 2004, 838/839).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.10.2009 - 6 S 99/09

    Ausschlussentscheidung einer Gemeinde bei der Vergabe eines Stellplatzes für ein

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2011 - 22 ZB 10.1135
    Zu Recht hat das Verwaltungsgericht darauf abgestellt, dass eine Entscheidung darüber, welche Bewerbungen berücksichtigt werden, erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist in rechtlich nicht zu beanstandender Weise erfolgen kann (vgl. VGH BW vom 1.10.2009 Az. 6 S 99/09 ) und dass sie danach innerhalb angemessener Frist zu erfolgen hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2010 - 4 B 643/10

    Einstweilige Anordnung im Hinblick auf die Zulassung zu einer Kirmes;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2011 - 22 ZB 10.1135
    Der der Beklagten eingeräumte weite Gestaltungs- und Ermessensspielraum schließt auch die Befugnis ein, zwischen mehreren für die Attraktivität bedeutsamen Merkmalen - mögen die Unterschiede auch geringfügig sein - zu gewichten (vgl. OVG NW vom 2.7.2010 Az. 4 B 643/10 ).
  • BVerwG, 25.06.2010 - 8 B 130.09

    Verhältnismäßigkeit eines überraschenden Widerrufs - drei Monate vor dem

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2011 - 22 ZB 10.1135
    Bezüglich der aufgeworfenen Frage, ob "es ausreichend ist, wenn einem jahrelang zugelassenen Betrieb erst drei Monate vor dem Volksfest überraschend mitgeteilt wird, dass eine Zulassung nicht erfolgen wird", wird deren grundsätzliche Bedeutung schon nicht hinreichend dargelegt, weil im Zulassungsvorbringen insoweit ohne Angabe einer einzigen Rechtsnorm ausschließlich ausgeführt wird, dass die Beklagte eine Absage nicht erst drei Monate vor der Maidult hätte mitteilen dürfen (vgl. BVerwG vom 25.6.2010 Az. 8 B 130/09).
  • VGH Bayern, 22.07.2015 - 22 B 15.620

    Dem unterlegenen Bewerber um einen Jahrmarkt-Standplatz kann die Erhebung einer

    Die Verwaltungsgerichte könnten bei einer solchen Gewichtung nur ihre eigenen - nicht notwendig richtigeren - Einschätzungen an die Stelle derjenigen der Behörde setzen, was insoweit zur Anerkennung eines Gestaltungs- und Ermessensspielraums bzw. Auswahlermessens der Behörde geführt hat (BayVGH, B.v. 20.7.2011 - 22 ZB 10.1135 - BayVBl 2012, 118 Rn. 13; BayVGH, B.v. 6.5.2013 - 22 CE 13.923 - juris Rn. 18).
  • VG Freiburg, 11.11.2014 - 4 K 2310/14

    Einstweilige Anordnung auf Zulassung zu einem Weihnachtsmarkt

    16 3.1.1 Insoweit ist zunächst zu berücksichtigen, dass dem Veranstalter eines Marktes für die Konzeption des Marktes ein weiter und gerichtlich nur beschränkt nachprüfbarer Gestaltungsspielraum eingeräumt ist; dies gilt insbesondere für die räumliche Ausdehnung und Aufteilung des Marktes, die Belegungsdichte und das gewünschte Gesamtbild des Marktes (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 01.10.2009, a.a.O., m.w.N.; Bayer. VGH, Beschluss vom 20.07.2011 - 22 ZB 10.1135 -, juris; VG Bremen, Beschluss vom 02.10.2012 - 5 V 1031/12 -, juris).

    Gerade weil das Bemühen um besondere Objektivierung und Differenzierung die letztlich getroffene Auswahlentscheidung in besonderem Maße einer rationalen und zugleich nachprüfbaren Handhabung zugänglich macht, entspricht ein derartiges Vorgehen entgegen der Auffassung des Antragstellers grundsätzlich den an eine Auswahlentscheidung zu stellenden verfassungs- wie einfachrechtlichen Anforderungen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.02.2006 - 6 S 1508/04 -, juris; Bayer. VGH, Beschluss vom 20.07.2011 - 22 ZB 10.1135 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 02.07.2010 - 4 B 643/10 -, juris; VG Oldenburg, Urteil vom 04.07.2013 - 12 A 4677/13 -, juris).

  • VG Freiburg, 07.11.2017 - 4 K 8618/17

    Zulassung zum Weihnachtsmarkt

    Insbesondere begegnet die Entscheidung der FWTM innerhalb der Warengruppe Nr. 3.2.1 Weihnachtsmarkt-RL ("Speisen an Imbissständen, alkoholfreie und weihnachtsmarkttypische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle, Fleisch- und Wurstwaren") die Unterkategorien "reiner Glühweinstand" und "gemischtes Warenangebot" zu bilden und diesen sieben bzw. drei Standplätzen von insgesamt 122 Ständen zuzuweisen, vor dem Hintergrund der von der Antragsgegnerin geschilderten Konzeption des Freiburger Weihnachtsmarktes, dessen ganztägige Attraktivität zuvörderst auf den Kunsthandwerkständen beruhe, und des weiten Gestaltungsspielraums des Veranstalters für die Konzeption des Marktes, insbesondere hinsichtlich der räumlichen Ausdehnung und Aufteilung des Marktes, der Belegungsdichte und des gewünschten Gesamtbildes des Marktes (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 01.10.2009 - 6 S 99/09 -, juris Rn. 21 m.w.N.; Bayer. VGH, Beschluss vom 20.07.2011 - 22 ZB 10.1135 -, juris; VG Bremen, Beschluss vom 02.10.2012 - 5 V 1031/12 -, juris) keinen durchgreifenden Bedenken.
  • OVG Niedersachsen, 16.05.2012 - 7 LB 52/11

    Standplatzvergabe auf Weihnachtsmarkt: "bekannt und bewährt" auch als

    Das Kriterium der Attraktivität kann daher grundsätzlich auch als zulässiger Bewertungsmaßstab für die einzelnen Anbieter innerhalb bestimmter Marktsegmente herangezogen werden, soweit dadurch Unterschiede identifiziert werden können, mögen sie auch gering sein (Bay. VGH, Beschl. v. 20.07.2011 - 22 ZB 10.1135 -, BayVBl. 2012, 118 ).
  • VG Mainz, 18.09.2015 - 3 L 745/15

    Mainzer Weihnachtsmarkt - gerichtlicher Eilantrag eines bei der Auswahl

    Dass bei dem Kriterium der Attraktivität - naturgemäß - auch subjektive Vorstellungen einfließen, führt nicht zur Willkürlichkeit des Auswahlsystems und einer Auswahlentscheidung (vgl. VGH München, Beschluss vom 20.7.2011 - 22 ZB 10.1135 -, BayVBl. 2012, 118; VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 11.11.2014 - 4 K 2310/14 - VGH Mannheim, Urteil vom 27.2.2006 - 6 S 1508/04 -, ESVGH 56, 169).(Rn.11).

    Dass bei dem Kriterium der Attraktivität - naturgemäß - auch subjektive Vorstellungen einfließen, führt nicht zur Willkürlichkeit des Auswahlsystems und einer Auswahlentscheidung (BayVGH, Beschluss vom 20.7.2011 - 22 ZB 10.1135 -, BayVBl. 2012, 118 und juris, Rn. 13; VG Freiburg, Beschluss vom 11.11.2014 - 4 K 2310/14 -, juris, Rn. 34; siehe auch VGH BW, Urteil vom 27.2.2006 - 6 S 1508/04 -, ESVGH 56, 169 und juris, Rn. 25).

    Ihr weiter Gestaltungs- und Ermessensspielraum erstreckt sich auch auf die Festlegung des die Attraktivität bestimmenden Maßstabs und der heranzuziehenden Erkenntnisquellen (BayVGH, Beschluss vom 20.7.2011 - 22 ZB 10.1135 -, BayVBl. 2012, 118 und juris, Rn. 13); diesen Spielraum hat sie vorliegend nicht überschritten.

    Zudem schließt der ihr eingeräumte weite Gestaltungs- und Ermessensspielraum bei der Auswahlentscheidung auch die Befugnis ein, zwischen mehreren für die Attraktivität bedeutsamen Merkmalen - mögen die Unterschiede auch geringfügig sein - zu gewichten (BayVGH, Beschluss vom 20.7.2011 - 22 ZB 10.1135 -, BayVBl. 2012, 118 und juris, Rn. 13).

  • VGH Bayern, 28.07.2015 - 22 ZB 14.1261

    Auswahlverfahren für die Beschickung eines Jahrmarkts

    Da diese Gewichtung subjektive Elemente enthält und letztlich das Ergebnis höchstpersönlicher Wertungen darstellt, die Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit ferner nur ihre eigenen - nicht notwendig richtigeren - Einschätzungen an die Stelle derjenigen des Veranstalters setzen könnten, steht ihm insoweit ein Spielraum zu, der in der Rechtsprechung - ohne nennenswerten sachlichen Unterschied - als "Gestaltungs- und Ermessensspielraum" (BayVGH, B.v. 20.7.2011 - 22 ZB 10.1135 - BayVBl 2012, 118 Rn. 13), als "Auswahlermessen" (BayVGH, B.v. 6.5.2013 - 22 CE 13.923 - juris Rn. 18), als "Einschätzungsprärogative" (OVG NW, B.v. 2.7.2010 - 4 B 643/10 - juris Rn. 5) oder als "Beurteilungsspielraum" (SächsOVG, B.v. 26.11.2013 - 3 B 494/13 - GewArch 2014, 128 Rn. 13) bezeichnet wird.

    Da die Kinder das K...-Taxi alleine benutzen dürfen (vgl. BayVGH, B.v. 20.7.2011 - 22 ZB 10.1135 - BayVBl 2012, 118 Rn. 13), Eltern also nicht zwingend mitfahren, entsteht ihnen aus der kostenlosen Mitfahrmöglichkeit nicht sachnotwendig ein vermögenswerter und beim Beurteilungskriterium beachtlicher Vorteil.

  • VGH Bayern, 22.04.2013 - 22 BV 12.1722

    Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister - Konkurrentenverdrängungsklage

    27 Ob ein Verlangen einer Behörde nach Erklärung eines persönlichen "Rankings" bei Mehrfachbewerbungen ohne spezielle normative Regelung z.B. in einer Verordnung nach § 9 Abs. 5 SchfHwG von ihrem Verfahrensermessen (Grundsatz effektiven Ressourceneinsatzes in der Verwaltung, vgl. Art. 10 Satz 2 BayVwVfG) gedeckt sein kann (zum Verfahrensermessen bei komplexen Auswahlentscheidungen vgl. BayVGH, B.v. 20.7.2011 - 22 ZB 10.1135 - juris Rn. 8), kann hier dahinstehen.

    27 Ob ein Verlangen einer Behörde nach Erklärung eines persönlichen "Rankings" bei Mehrfachbewerbungen ohne spezielle normative Regelung z.B. in einer Verordnung nach § 9 Abs. 5 SchfHwG von ihrem Verfahrensermessen (Grundsatz effektiven Ressourceneinsatzes in der Verwaltung, vgl. Art. 10 Satz 2 BayVwVfG) gedeckt sein kann (zum Verfahrensermessen bei komplexen Auswahlentscheidungen vgl. BayVGH, B.v. 20.7.2011 - 22 ZB 10.1135 - juris Rn. 8), kann hier dahinstehen.

    27 Ob ein Verlangen einer Behörde nach Erklärung eines persönlichen "Rankings" bei Mehrfachbewerbungen ohne spezielle normative Regelung z.B. in einer Verordnung nach § 9 Abs. 5 SchfHwG von ihrem Verfahrensermessen (Grundsatz effektiven Ressourceneinsatzes in der Verwaltung, vgl. Art. 10 Satz 2 BayVwVfG) gedeckt sein kann (zum Verfahrensermessen bei komplexen Auswahlentscheidungen vgl. BayVGH, B.v. 20.7.2011 - 22 ZB 10.1135 - juris Rn. 8), kann hier dahinstehen.

  • VGH Bayern, 12.08.2013 - 22 CE 13.970

    Behördliches Auswahlverfahren für Zulassung zum Volksfest Mai- und die Herbstdult

    Auch geringfügige Vorzüge aber reichen grundsätzlich aus, um eine Auswahlentscheidung zugunsten des besser bewerteten Angebots zu rechtfertigen (BayVGH, B.v. 20.7.2011 - 22 ZB 10.1135 - BayVBl 2012, 118 Rn. 13).
  • VGH Bayern, 06.05.2013 - 22 CE 13.923

    Nichtzulassung eines Schaustellers zu einem Jahrmarkt

    Da das der Antragsgegnerin zustehende Auswahlermessen die Befugnis einbegreift, festzulegen, welches Gewicht den einzelnen Faktoren zukommt, aus denen sich die Attraktivität eines Angebots ergibt (BayVGH, B.v. 20.7.2011 -22 ZB 10.1135 - Rn. 13; OVG NW, B.v. 2.7.2010 - 4 B 643/10 - juris Rn. 5 f. m.w.N.), ist gegen die von der Antragsgegnerin während des erstinstanzlichen Verfahrens vorgenommene "Kompensation" des höheren Preisniveaus des Fahrgeschäfts der Beigeladenen durch die aus der Sicht der Antragsgegnerin bestehende qualitative Höherwertigkeit der "Kinder..." von gerichtlicher Seite grundsätzlich nichts zu erinnern.
  • VG Augsburg, 23.10.2012 - Au 7 K 12.1020

    Zulassung zum ... Christkindlesmarkt; öffentliche Einrichtung;

    Dass bei der Bewertung des "Gesamtbilds" subjektive Vorstellungen einfließen, macht eine Auswahlentscheidung nicht willkürlich und das Kriterium nicht ungeeignet (BayVGH vom 20.7.2011 BayVBl 2012, 118; vom 19.7.1991 NVwZ-RR 1992, 218 = BayVBl 1992, 51; zum Begriff der Willkür VerfGH vom 7.2.2012 BayVBl 2012, 427).

    Die Beklagte darf auch noch so geringfügige Unterscheidungen bewerten (vgl. BayVGH vom 20.7.2011 a.a.O.).

  • VG Würzburg, 24.05.2017 - W 6 K 17.166

    Auswahlentscheidung für Messezulassung

  • VGH Bayern, 25.02.2013 - 22 B 11.2587

    Gewerberechtliche Zulassungsentscheidung; Volksfest; Autoscooter; Ausschluss

  • VGH Bayern, 13.09.2016 - 4 ZB 14.2209

    Zulassung zu einem Volksfest

  • VG Ansbach, 26.08.2014 - AN 4 K 14.00386

    Zulassung eines Ausschankbetriebs zur Kirchweih; Anforderung an Auswahlverfahren

  • VG Ansbach, 11.12.2012 - AN 4 K 12.01188

    Michaelis-Kirchweih 2012: Klage eines Riesenrad-Betreibers bleibt ohne Erfolg

  • OVG Sachsen, 26.11.2013 - 3 B 494/13

    Weihnachtsmarkt, Ausübung des Ausschließungsermessen

  • VG Ansbach, 24.09.2012 - AN 4 E 12.01577

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Zulassung zur ...-Kirchweih

  • VGH Bayern, 22.04.2013 - 22 BV 12.1728

    Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister; Konkurrentenverdrängungsklage;

  • VGH Bayern, 22.04.2013 - 22 BV 12.1729

    Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister; Konkurrentenverdrängungsklage;

  • VG Ansbach, 26.08.2014 - AN 4 K 14.01058

    Zulassung zum Weihnachtsmarkt mit Getränkeausschank; Ausgestaltungsbefugnis der

  • VGH Bayern, 17.04.2012 - 22 ZB 11.1925

    Verspätete Anhörungsrüge; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Verletzung des

  • VG Augsburg, 31.05.2013 - Au 5 E 13.786

    Einstweilige Anordnung; Regelungsanordnung; Rechtsschutzbedürfnis;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht